Die Zimmer und Appartements sind zeitlos und mit hochwertigen Hotelinterieur versehen. In den Zimmern befinden sich TV / DVD / Radio / CD. Das Rundum-Paket, welches Übernachtung kostenfreier Parkplatz + WLan sowie extern auch Frühstück beinhaltet, wird von Privatreisenden und besonders auch von Geschäftsreisenden geschätzt.
HRS Sterne: 3
Die Hotel-Apartement sind modern und hochwertig eingerichtet und verfügen über Komfortbetten, eine kleine Teeküche mit Kühlschrank, Sat-TV, sowie Duschbad und WC. Frühstückshinweis: Unser Airport Frühstück mit einem Heißgetränk 2 Brötchen nach Wahl, Butter, Salami, Kochschinken, Honig, Konfitüre, Gouda Käse, 1 gekochtes Ei, 1 Heißgetränk nach Wahl (M/L) kann gegen Aufpreis, bei unserem Partner Niebüller Backstube hinzu gebucht werden. Sie können Ihr Frühstück nach belieben gegen Aufpreis direkt in der Backstube erweitern. Für Anreisen nach 18 Uhr: bitte sich im Voraus in Verbindung mit dem Hotel setzen, um den Schlüsselbox-Code zu erhalten.
Früheste Anreise: 15:00
Späteste Abreise: 11:00
Empfang besetzt: 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00
Empfang am Wochenende besetzt: 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber
Das „Airport Hotel One“ liegt zentral im Tinnumer Gewerbegebiet auf der Insel Sylt. Die Unterkunft ist nur einen Katzensprung vom Flughafen entfernt. 10 Minuten sind es zum Bahnhof von Westerland. Die Reisenden Riesen im Wind, das Aquarium und der Tierpark liegen in nächster Umgebung und sichern das Freizeitvergnügen.
Linie 4 nehmen und an der Haltestelle Einkausfszentrum aussteigen. Dann zu Fuß in den Kiarwai abbiegen und bis zum Hotel laufen.Es sind ca. 1-2 Gehminuten.
Vom Bahnhof der Keitumer Landstr. in Richtung Tinnum folgen und nach ca. 1 km rechts abbiegen. An der Kreuzung ist auch schon eine Ausschilderung. Die Straße bis zum Ende durchfahren und links auf den Parkplatz vom Hotel, der Backstube und dem Lebensmittelmarkt abbiegen.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.