Herzlich willkommen in der bezaubernden Reetdachwohnung „Leo“ – Ihrem stilvollen Rückzugsort im idyllischen Keitum auf Sylt. Auf 60 m² bietet diese liebevoll eingerichtete Ferienwohnung Platz für bis zu 2 Erwachsene und ein Kind und lädt zu entspannenden Urlaubstagen nahe dem Wattenmeer ein.
Die Wohnung beeindruckt mit ihrem eleganten und gleichzeitig verspielten Ambiente. Der großzügige Wohnbereich mit ausziehbarem Schlafsofa und gemütlichem Essplatz bildet das Herzstück der Wohnung. In der hellen, voll ausgestatteten Küche inklusive Filterkaffeemaschine macht das Kochen Spaß und wird zum gemeinsamen Genuss.
Im komfortablen Schlafzimmer mit hochwertigem Boxspringbett finden Sie erholsame Nachtruhe, während das stilvolle Badezimmer mit bodengleicher Dusche für entspannende Wohlfühlmomente sorgt.
Ein zusätzliches Arbeitszimmer mit Schreibtisch bietet Raum für ruhige Momente oder kleine Erledigungen während Ihres Aufenthalts. WLAN, Waschmaschine & Trockner (gemeinschaftlich) sowie ein Föhn sorgen für zusätzlichen Komfort.
Im Gemeinschaftsgarten erwartet Sie ein gemütlicher Strandkorbplatz, ideal für sonnige Stunden. Hunde sind herzlich willkommen und runden Ihren Urlaub perfekt ab.
Die Wohnung „Leo“ ist ein Nichtraucher-Domizil – ideal für eine entspannte Auszeit zu zweit oder mit Kind im wunderschönen Keitum.
Von Ihrer Ferienwohnung aus gelangen Sie in wenigen Minuten an die Wattseite der Insel, die zu langen Spaziergängen einlädt. Unweit Ihres Ferienhauses finden Sie einen kleinen Supermarkt, so dass die Selbstverpflegung im Urlaub zum Vergnügen wird. Außerdem finden Sie in Keitum zahlreiche kleine Boutiquen, die zum Stöbern einladen, sowie unterschiedliche Möglichkeiten, sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Dieses Feriendomizil befindet sich im Ludwig-Bostelmann Wai 3 in Keitum, hier zu gehört kein eigener Parkplatz. Kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen Ihnen in der Munkmarscher Chaussee zur Verfügung.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.